Der Dispositionskredit

Der Dispositionskredit ist ein unbefristet eingeräumter Kredit für die Inhaber von Girokonten mit einer bestimmten Kreditlinie (Höhe des Dispos), der zu einem bestimmten Zinssatz eingeräumt wird und sowohl bei der Inanspruchnahme als auch bei der Rückzahlung größtmögliche Flexibilität erlaubt. Er unterliegt bestimmten rechtlichen Regelungen.

Rechtliche Grundlagen
Verfügungen über Girokonten sind ohne vertragliche Grundlagen wie den Dispositionskredit nur mit einem Guthaben möglich, gelegentlich wird für wichtige Zahlungen wie zum Beispiel die Miete eine Überziehung geduldet. Hierzu bildet der §676 BGB die Grundlage. Auf eine geduldete Überziehung besteht demnach kein Rechtsanspruch. Durch den Dispokredit wird die Überziehung gewährt, und zwar unbefristet und ohne weitere Rückfrage. Ebenso sind die Rückzahlungen in beliebigen Raten und beliebigen Zeitabständen möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass ein Konto im Status der Disposition – also mit einem negativen Saldo – vierteljährlich mit den entsprechenden Dispositionszinsen belastet wird, gewöhnlich zwischen etwa 8 – 17% je nach Bank, und dass also ohne weitere Inanspruchnahme allein dadurch der Dispokredit irgendwann erschöpft sein kann, wenn nicht zurückgezahlt wird. Ein Beispiel wäre eine Inanspruchnahme von 1.000,- Euro bei Zinsen von 10% p.a., die vierteljährlich belastet werden. Wenn keine Tilgung erfolgt, kostet die Inanspruchnahme nach einem Vierteljahr 25,- Euro (ein Viertel von 10% jährlich auf die Gesamtsumme), der Saldo beträgt nun -1025,- . Nach einem weiteren Vierteljahr werden auf diese Summe schon 25,63 Euro Zinsen fällig und so weiter. Wenn die Kreditlinie zum Beispiel 2.000,- Euro beträgt, wäre sie nach knapp fünf Jahren ausgereizt, wenn in dieser Zeit keine Tilgung erfolgt.

Gewährung von Dispokrediten
In der Regel wird ein Dispositionskredit Personen mit regelmäßigen Zahlungseingängen auf dem jeweiligen Girokonto gewährt, in jüngster Zeit beginnen die Banken, diese Regeln aufzuweichen. Es werden gegenwärtig Girokonten zusammen mit einem Dispositionskredit auch ohne Nachweis monatlich fester Bezüge angeboten, die Zinsen sinken gleichzeitig. Damit wird der Dispokredit zunehmend attraktiver, vor allem bezüglich seiner Flexibilität. Auch in der Form der Vereinbarung genügt schon seit Längerem eine bloße Mitteilung der Bank auf dem Kontoauszug, dass ein Dispo eingeräumt wird. Sobald der Kunde diesen das erste Mal in Anspruch genommen hat, ist ein Verbraucherdarlehen nach §488 BGB zustande gekommen.

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