Das Wochengeld erhalten unselbstständig erwerbstätige Frauen ab acht Wochen vor dem Entbindungstermin, am Tag der Entbindung und in der Regel bis acht Wochen danach. Diese Zeit ist die sogenannte Schutzfrist, es besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Wenn die Frist vor der Entbindung verkürzt ist, wird sie danach auf höchstens 16 Wochen verlängert. Continue reading
