Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Kreditnehmer sein Darlehen nicht zurückzahlen kann. Dieses Risiko schlägt sich in den Zinsen für ein Darlehen nieder, die mit steigendem Risiko um so höher ausfallen. Der Kreditgeber hat verschiedene Möglichkeiten, dieses Risiko zu managen. Der Begriff des Kreditrisikos kann sehr weit gefasst werden und sich auch auf Handelsgeschäfte beziehen.
Begriffsbestimmung und Risikoarten
Eingeengt umfasst das Kreditrisiko die Insolvenz, die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit oder den Zahlungsverzug eines Schuldners, sei es ein privater Schuldner, ein Unternehmen oder die öffentliche Hand. Es gibt auch weitergehende Betrachtungen, die das Emittentenrisiko sowie Risiken bei Beteiligungen und Besicherungen einbeziehen. Auch Kontrahentenrisiken können als Kreditrisiko verstanden werden. Das sind Risiken, bei denen sich Handelspartner gegenseitig etwas schulden und das (auch juristische) Problem der Aufrechnung besteht, wenn ein Kontrahent zahlungsfähig ist, der andere nicht. Das Risiko besteht hier nicht nur in finanziellen Verlusten, sondern auch in der Einstellung der Handelstätigkeit. Beim Emittentenrisiko nimmt ein Emittent von Wertpapieren diese wegen eigener Insolvenz nicht wieder zurück, beim Beteiligungsrisiko müssen Beteiligungen abgeschrieben oder wertberichtigt werden, beim Besicherungsrisiko unterliegen Sicherheiten einem Wertverfall. Dies wäre zum Beispiel gegeben, wenn eine mit einer Hypothek belastete Immobilie an Wert verliert. Die amerikanische Subprime-Krise des Jahres 2007 wurde so ausgelöst.
Steuerung und Management von Kreditrisiken
Es gibt gesetzliche Vorschriften, wie ein Kreditrisiko zu bewerten und zu managen ist, im Banken- und Unternehmenssektor sind diese an Kennzahlen wie die Eigenkapitalvorschriften geknüpft. Zudem schreibt die Insolvenzordnung auch für Kleinunternehmen und Privatleute vor, wann ein Kreditrisiko untragbar geworden ist. Im Vorfeld der Kreditvergabe werden Kreditrisiken ermittelt. Hierzu wird die Bonität des künftigen Schuldners beurteilt, wozu einzelne Kreditgeber unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe anlegen können. Es unterscheiden sich die Maßstäbe je nach Kreditnehmer, die öffentliche Hand wird anders bewertet als Unternehmen und diese anders als Privatpersonen. Für Staaten und Unternehmen, auch zum Beispiel Fonds werden Ratings vergeben, beginnend bei Aaa (höchste Kreditwürdigkeit, zum Beispiel Bundesrepublik Deutschland) bis D mit einer sehr hohen Ausfallwahrscheinlichkeit. Bei Privatpersonen haben sich die Bonitätsstufen A – H eingebürgert, A steht für eine Ausfallwahrscheinlichkeit von <0,1%, H für >15%. Je nach diesen Stufen werden die Kredite mit höheren Zinsen versehen oder ganz verwehrt.






